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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Rechtliche Informationen

© 2026 Westerwald Autos AG

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Westerwald Autos AG, Frankfurt am Main, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und unseren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Unterzeichnung eines konkreten Angebots oder einer Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur dann an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Als familiengeführtes Unternehmen legen wir größten Wert auf persönliche Beratung und rechtliche Klarheit von Beginn an, um Ihre Hochzeitsplanung stressfrei zu gestalten.

2. Leistungsbeschreibung und Planungsservices

Unsere Dienstleistungen umfassen exklusiv: 1) Full Wedding Planning (komplette Organisation), 2) Venue- und Vendor-Auswahl (Standort- und Anbietervermittlung), 3) Day-of Coordination (Tageskoordination am Hochzeitstag), 4) Intimate Ceremonies & Elopements (hochzeitsfreie oder kleine Zeremonien), 5) Florales Design und Dekor sowie 6) Destination Weddings (Hochzeiten im Ausland). Die konkrete Leistung wird immer individuell in einem separaten Vertragsdokument definiert. Wir sind als Ihre Partner in Frankfurt am Main dafür verantwortlich, die vereinbarten kreativen und organisatorischen Leistungen termingerecht und qualitätsorientiert umzusetzen, wobei finale Entscheidungen bei den jeweiligen Drittanbietern (z.B. Caterer, Fotografen) liegen.

3. Haftungsausschluss und Risikoverteilung

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beruhen, ist gesetzlich begrenzt. Wir haften unbeschränkt nur für Personenschäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichten Fahrlässigkeitshaftungen beschränkt sich diese auf die Kalkulationsgrundlage. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für Verspätungen, Ausfälle oder Fehler Dritter (z.B. Hochzeitsflieger, Blumenlieferanten, Fotografen), da Westerwald Autos AG als Planer und Koordinator tätig ist, aber nicht der ausführende Dienstleister dieser Gewerke ist. Wir empfehlen daher abschließend, eigene Reise- und Stornoversicherungen für Destination Weddings abzuschließen.

4. Datenschutz und Privatsphäre

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns als vertrauensvoller Partner höchste Priorität. Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Hochzeitsplanung (z.B. Gästeliste, Wohnanschriften, Zahlungsinformationen) erhoben werden, werden gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im notwendigen Umfang zur Vertragserfüllung (z.B. an ausgewählte Venue-Partner oder Floristen). Weitere detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von Westerwald Autos AG erstellten Konzepte, Moodboards, Dekorationsskizzen und individuellen Pläne sind urheberrechtlich geschützt. Das Eigentum an diesen Entwürfen bleibt beim Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich auf die Veranstaltung begrenzes Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung der Konzepte für andere Zwecke ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt. Fotos und Videos von der Hochzeitsfeier, die von beauftragten Fotografen erstellt werden, unterliegen deren jeweiligen Lizenzvereinbarungen; wir bieten keine Bildrechte an unseren eigenen kreatischen Entwürfen an.

6. Kündigung und Stornierung

Der Vertrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bei Stornierung durch den Auftraggeber fallen folgende Gebührentabellen an: Bis 6 Monate vor der Hochzeit 30% der Gesamtsumme, zwischen 3 bis 6 Monaten 50%, bei weniger als 3 Monaten 80%. Für Day-of Coordination Pakete gilt eine Stornierungsgebühr von 100% ab 4 Wochen vor dem Event. Die bereits an Dritte (Venues, Caterer) weitergezahlten Anzahlungen sind vom Auftraggeber zu erstatten. Wir arbeiten transparent mit unseren Partnern zusammen, um Stornierungskosten so gering wie möglich zu halten, können diese aber rechtlich nicht vermeiden.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts findet keine Anwendung. Sollten Sie als Verbraucher leben, ändert dies nichts an der Wahl des Gerichtsstands für Frankfurt am Main, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften gestatten einen anderen Gerichtsstand. Für Unternehmerschaften ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main. Dies dient der schnellen und unkomplizierten Erledigung von Rechtsangelegenheiten im Herzen Hessens.

8. Gewährleistung, Reklamation und Verbraucherrechte

Als familiengeführtes Unternehmen in Frankfurt stehen wir für Zuverlässigkeit und Qualität. Mängelanzeigen müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich erfolgen. Wir garantieren die Einhaltung der vereinbarten Planungsleistungen. Sollte eine Leistung nicht wie besprochen erbracht werden, haben Sie das Recht auf Nacherfüllung. Wir respektieren Ihre gesetzlichen Widerrufsrechte gemäß § 312g BGB nur insoweit, als es sich um fernabsatzrechtliche Verträge handelt; bei persönlichen Hochzeitsdienstleistungen ist das Widerrufsrecht aufgrund der individuellen Fertigung oft ausgeschlossen. Bei Unstimmigkeiten bemühen wir uns stets um eine gütliche Einigung vor Inkrafttreten von Streitigkeiten. Ihre Zufriedenheit ist unser höchstes Gut, und wir nutzen jede Reklamation als Chance zur Verbesserung unserer Dienstleistungen.

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